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Allgemeine Informationen zu EMIR

29. Januar 2014

Bitte beachten Sie, dass ab dem 12. Februar 2014 die EU-Verordnung Nr. 648/2012 (European Market Infrastructure Regulations oder "EMIR") bestimmten Verpflichtungen für finanzielle und nichtfinanzielle Gegenparteien (nur Unternehmen, Einzelpersonen unterliegen nicht der EMIR) mit Sitz in Union, die OTC-Derivatekontrakte abschließt. Die OTC-Derivate im Sinne der EMIR umfassen alle Derivatkontrakte, die nicht „an einem geregelten Markt ausgeführt“ werden, wie Optionen, Devisentermingeschäfte, Swaps, Margin-Forwards usw. Der Zweck der Verordnung besteht darin, Transparenz in OTC-Derivatekontrakte zu bringen durch die Auferlegung einer Clearingpflicht durch die zentrale Gegenpartei und Meldepflichten an Transaktionsregister.

Im Wesentlichen unterscheidet EMIR zwischen Finanziellen Gegenparteien (Banken) und Nichtfinanziellen Gegenparteien (Kunden), die die Clearingschwelle („NFC+“) und die Clearingschwelle („NFC-“) unterschreiten. Die Verpflichtungen werden dann entsprechend dem „Status“ der Gegenpartei verteilt. Informationen zu Schwellenwerten und anderen technischen Standards finden Sie unter: http://www.esma.europa.eu/system/files/2012-600_0.pdf.

EMIR erlegt Unternehmen, die unter EMIR fallen, folgende Pflichten auf: Clearingpflicht durch CCP (Artikel 10), Einführung von Risikominderungstechniken (Artikel 11), Meldepflicht an Transaktionsregister (Artikel 9).

Die Meldepflicht muss spätestens am Werktag nach Abschluss, Änderung oder Beendigung des Vertrages erfüllt sein. Um den oben genannten Verpflichtungen nachzukommen, müssen Sie möglicherweise einen Legal Entity Identifier-Code ("LEI"-Code) erhalten. Weitere Informationen zum LEI finden Sie unter: http://www.leiroc.org/about/index.htm .

Weitere Informationen über mögliche Verpflichtungen, die EMIR Unternehmen und Instrumenten auferlegen könnte, sowie weitere Informationen zu EMIR finden Sie unter: http://www.esma.europa.eu/page/European-Market-Infrastructure-Regulation-EMIR.
Den vollständigen Text einer Verordnung finden Sie zur Einsichtnahme unter: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:201:0001:0059:DE:PDF .

Bitte beachten Sie, dass die Derivatekontrakte Ihres Unternehmens in den Anwendungsbereich der EMIR fallen können und es in Ihrer Verantwortung liegt, die Verordnung einzuhalten. Obwohl das Recht besteht, die Meldepflicht an eine andere Stelle zu delegieren, erfolgt die Delegierung nicht automatisch.

Haftungsausschluss:

In jedem Fall dient dieser Hinweis rein informativen Zwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Bitte konsultieren Sie unabhängige Rechtsberater zur Anwendung der EMIR auf Ihr spezielles Unternehmen, da möglicherweise zusätzliche Verpflichtungen auferlegt werden.

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