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Hinweis zu Änderungen der FXOpen-Kundenvereinbarung für ECN-Konten

25. Juni 2013

Sehr geehrte Kunden,

FXOpen arbeitet ständig daran, den Devisenhandel für Sie sicherer, technologisch fortschrittlicher und bequemer zu machen. Dies bedeutet, dass wir unsere Kundenvereinbarung von Zeit zu Zeit ändern müssen, um die von uns vorgenommenen Verbesserungen widerzuspiegeln.

Bitte beachten Sie die bevorstehenden Änderungen der Kundenvereinbarung des Unternehmens für ECN-Konten. Die Änderungen treten am Dienstag, 2. Juli 2013 in Kraft.
Hier ist eine kurze Zusammenfassung der geänderten Klauseln, um Ihr Verständnis der Änderungen zu erleichtern, die wir vornehmen werden:

  • In Klausel 1 wurde der Vertragsgegenstand als „FX-Kontrakt“ definiert.

    „Vorbehaltlich der nachstehend ausdrücklich festgelegten Bedingungen erbringt FXOpen Dienstleistungen in Bezug auf Devisen- und Edelmetallkontrakte (im Folgenden als „FX-Kontrakte“ bezeichnet) für Privat- und Großhandelskunden.
    FX-Kontrakt bezeichnet eine über die elektronischen Handelsplattformen von FXOpen getätigte gehebelte Transaktion zum Kauf oder Verkauf eines Finanzinstruments, die darauf abzielt, Gewinne aus spekulativen Aktivitäten zu erzielen oder zu Absicherungszwecken, sofern diese Transaktion nicht zu einer Verpflichtung in Bezug auf , oder zur physischen Lieferung des Finanzinstruments führt, und übernimmt keine Währungsumrechnungsoperationen, die einer physischen Lieferung unterliegen. Zur Beseitigung von Zweifeln bei der Abwicklung des FX-Kontrakts wird die Wertdifferenz zwischen der Eröffnungs- und der Schlussposition dem Konto des Kunden entsprechend dem Gewinn oder Verlust der Transaktion entweder gutgeschrieben oder belastet.“
  • Der folgende Satz wurde in Abschnitt 6 (im Zusammenhang mit den Änderungen an Abschnitt 1) hinzugefügt:

    „oder gegen den Gegenstand dieser Vereinbarung verstoßen, wie in Klausel 1 oben ausdrücklich festgelegt.“
  • Abschnitt 14 wurde durch Unterabschnitt 5 ergänzt (im Zusammenhang mit den bevorstehenden AML-Änderungen):

    „5) Zum Zwecke der Minderung und Verwaltung der potenziellen ML/TF-Risiken, denen FXOpen ausgesetzt ist, behält sich FXOpen das Recht vor, das Konto eines Kunden nach eigenem Ermessen zu sperren und jegliche Aktivität zu verbieten, ohne von der Allgemeingültigkeit der FXOpen-Rechte, wie oben ausdrücklich festgelegt, abzuweichen einschließlich, aber nicht beschränkt auf Abhebungen für die Dauer der internen Untersuchung, jedoch nicht weniger als 180 Tage, vorausgesetzt, dass FXOpen den begründeten Verdacht hat, dass die Aktivitäten des Kunden (i) nicht den von FXOpen bereitgestellten Dienstleistungen und dem Gegenstand dieser Vereinbarung entsprechen, und/oder ( ii) betrügerisch ist und/oder (iii) gegen das Gesetz, die vorliegende Vereinbarung und die FXOpen-Richtlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung verstößt.“
  • In Klausel 18 wurde ein Verzicht auf die Vertraulichkeit aufgenommen:

    "Der Kunde bestätigt und bestätigt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Aufhebung des vertraulichen Charakters aller Kommunikationen in Bezug auf Streitigkeiten, Gerichtsverfahren, öffentliche Erklärungen zwischen den Parteien oder deren Ergebnisse, einschließlich der Entscheidung von Gerichten oder anderen Streitbeilegungssystemen in dieser Angelegenheit. Der Kunde stimmt ferner zu, dass FXOpen nach eigenem Ermessen den Inhalt einer solchen Kommunikation offenlegen kann, wo und wann FXOpen dies für notwendig hält."

Obwohl eine kurze Zusammenfassung verfügbar ist, empfehlen wir Ihnen dringend, sich die Zeit zu nehmen, das vollständige Dokument erneut zu lesen, da Sie bei der Nutzung der Dienste von FXOpen an die Bedingungen gebunden sind. Das vollständige Dokument finden Sie unter www.fxopen.com/Documents.aspx und in Ihrem persönlichen Mein FXOpen-Bereich im Abschnitt Profil > Dokumente .

Mit freundlichen Grüßen,
FXOpen NZ Limited
Kundendienst

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Forex-Handel sowie Handeln auf anderen Finanzmärkten sind von dem Risiko begleitet, Ihre Anfangseinlage zu verlieren, und können nicht jedem Investor passen. Sie sollen von allen Risiken informiert sein, wendend sich, wenn es notwendig erscheint, an unabhängige Quellen.
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